Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhal

 

Home_ICS

Home Innovation

Partner

Unser Weg

Impressum


Justiz- und Gleichstellungsministerin

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 56701

Fax: 0391 5676180

www.mj.sachsen-anhalt.de

poststelle@mj.sachsen-anhalt.de


Richterin

Amtsgericht Haldensleben Zweigstelle Wolmirstedt

Schloßdomäne

D - 39326 Wolmirstedt

T.: 039201-630

Fax: 039201-63217

https://www.verzeichnis-anwalt.de/gerichtsverzeichnis-251.html

poststelle@mj.sachsen-anhalt.de


Verkehrsproblem Sachverhalt Anzeige/Urteil


Verhandlung Geschäftsnummer 11 Owi 980/18 (772 Js 25532/18)


Montag, 12. November 2018

Zweigstelle Wolmirstedt

Schlossdomäne

D – 39326 Wolmirstedt


Richterin + 2 Beisitzer - ohne mir bekannten Namen


Zeuge: PK Dorner, Haldensleben

Zeugin: Meine Frau (Lebenspartnerin) Gabriele Hache.


Der Vorwurf:

Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.“


§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; §24, § 25 StVG; 135 Bkat


Die Antwort Dr. Roscher vom 14. Juli 2018:

Ihr Schreiben „Bußgeldbescheid mit Fahrverbot“ vom 9. 7. 2018 habe ich erhalten.

Gegen Ihre Entscheidung erhebe ich Einspruch.


Nachdem wir das Blaulicht vom Polizeiauto wahrgenommen haben, haben wir die Straße sofort freigegeben. Ich habe sofort freie Bahn geschaffen!

Ich habe meine Fahrerlaubnis seit 1963, bemühe mich um richtiges und faires Verhalten.“


Die Darstellung Dr. Roscher vor Gericht vom 12. November 2018:

Als ich das Blaulicht wahrgenommen habe, befand ich mich auf der Engstelle (Bild MAP_B71:A14.pdf). Da diese Stelle außerordentlich eng und das Überholen durch ein Überholverbot angewiesen war, bin ich bis zur Abzweigung Ebendorf gefahren, wo der Überholvorgang gefahrlos durchgeführt wurde.

Da ich in Verkehrssituationen mit Geschwindigkeitsbeschränkung mit Tempomat fahre und mit der Einstellung befasst war, habe ich das Blaulicht des Fahrzeugs erst relativ spät wahrgenommen. Außerdem habe ich aufgrund der Verkehrssituation nicht erwartet, dass ein Fahrzeug von hinten kommt.

Da relativ viele Fahrzeuge entgegen kamen, vor mir kein Fahrzeug fuhr, kein Randstreifen vorhanden ist und mir die Gefahrenstelle bekannt war, habe ich mein Auto beschleunigt und bin so schnell es mir gefahrlos möglich war zur möglichen Überholstelle, Abzweig Ebendorf gefahren, wo ein gefahrloser Überholvorgang stattfand.

Dem Polizeifahrzeug entstand durch mein umsichtiges Verhalten kein Zeitverzug!


Nach Aussagen des Zeugen PK Dorner bestand keine Notsituation.

Es handelte sich um eine Anforderung nach einem Notfalleinsatz zur Dienststelle nach Haldensleben zurückzukehren.

Es stellt sich die Frage, ob das Einschalten des Blaulichts überhaupt erforderlich war?

Der Zeuge schätzte die Dauer des Vorgangs auf ca. 30 Sekunden ein.


Wie im beigelegten Bild erkennbar wird, beträgt die gesamte Strecke der Einengung ca. 500 m. Da ich das Blaulicht ca. in der Mitte der Strecke wahrgenommen habe, betrug die Zeit vom Erkennen bis zum Überholvorgang bei Geschwindigkeit von 80 km/h nicht einmal 10 Sekunden.

Das ist aus meiner Sicht „sofort“!


Die Richterin und ihre Beisitzer wurden uns nicht namentlich vorgestellt.

Die Richterin hat meine Frau (Lebenspartnerin) bei einer Zwischenbemerkung drastisch zurückgewiesen und im Wiederholungsfall mit einer Ordnungsstrafe gedroht.

So verschaffen sich Verantwortlichen unseres Staates bei den Bürgern Respekt!

Die Richterin hat nach Abschluss der Befragung sehr lange von Hand! Notizen angefertigt.

Das Urteil liegt auch heute noch nicht schriftlich vor (Effektivität der Verwaltung!).

Es fand auch keine Beratung zwischen der Richterin und ihren Beisitzern zum Sachverhalt statt, so dass ich den Eindruck gewonnen habe, dass das Urteil bereit vorher festgelegt wurde.

Das Urteil wurde mündlich verkündet:


240,- € Ordnungsgeld,

1 Monat Fahrverbot.


Von den 2 Punkten in Flensburg wurde nichts gesagt.

Da bisher kein schriftliches Protokoll der Verhandlung vorliegt, mir jedoch ein 7-tägitges Einspruchsrecht genannt wurde,

erhebe ich hiermit erst einmal formal Einspruch gegen das Urteil.

Ich bemühe mich, einen kompetenten Rechtsanwalt einzubeziehen, um seine Meinung zu erfahren.

Es stellt sich für mich auch die Frage, ob eine Verhandlung, in der mir die Namen der verantwortlichen Richter nicht bekannt sind, überhaupt rechtskräftig sein kann?

Es bedrückt mich wiederholt, wie die durch uns finanzierten Verantwortlichen ihren Machtanspruch gegen uns Bürger durchsetzen (siehe unsere Web-Seite www.ICSRoscher.de) ohne selbst ihrer Verantwortung in effektiver Weise gerecht zu werden.



Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher


Klein Ammensleben, 19. November 2018

<<<

Da ich erkennen musste, dass ich gegen die professionellen Juristen chancenlos bin, habe ich über den ADAC Unterstützung erbeten und mich an

v. Jagow Rechtsanwälte

Am Dom 14

39576 Stendal

Telefon 0 39 31.79 43 86

Telefax 0 39 31.71 62 90

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


v. Jagow Rechtsanwälte

Bahnhofsallee 3

39606 Osterburg

Telefon 0 39 37.84 75 1

Telefax 0 39 37.84 75 2

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


v. Jagow Rechtsanwälte

Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


gewandt und um Unterstützung gebeten. Die Reaktion kam sofort:

Anruf 21.11.2018 Frau Sonne

Sofort informieren, wenn Urteil vorliegt!

ca. 5 Wochen hat das Gericht Zeit!

Bearbeiter: Frau Gutsche


<<<

sofort mit dem Vorliegen des schriftlichen Urteil habe ich es an die Rechtsanwältin übermittelt:

<<<

Frau Sonne

Frau Gutsche

v. Jagow Rechtsanwälte

Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


11 Owi 980/18 (772 Js 25532/18)


Sehr geehrte Frau Sonne,

sehr geehrte Frau Gutsche,


heute habe ich das Urteil im Briefkasten gefunden und übermittle es Ihnen als Anlage.

Ich verweise nochmals auf meine Darstellung:

http://www.icsroscher.de/Innovation/Ministerin%20JG.htm


Ich bitte Sie, einzuschätzen, ob ich das Urteil anerkennen soll oder ob ich gute Chancen habe, dagegen vorzugehen:

- Verstoß gegen §1 StVo,

- war die Polizei berechtigt, Blaulicht und später Martinshorn einzuschalten?


Ich würde mich über eine kompetente und zeitnahe Antwort sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher

Klein Ammensleben, 4. Januar 2019

<<<

Nach persönliche Nachfrage in der Kanzlei am 11.2. 2019 habe ich erfahren, dass die Rechtsanwältin im Urlaub ist. Die Sekretärin Frau Scharf übermittelt mir am 12.2. 2019 das Schreiben per E-Mail:

Anlage: rechtsbeschwerdebegründung amtsgericht haldensleben (1_instanz).pdf


<<<

Dieses Schreiben wurde von mir sofort beantwortet:


Frau Sonne

Frau Gutsche

Frau Scharf

v. Jagow Rechtsanwälte

Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


Sehr geehrte Frau Sonne,

sehr geehrte Frau Gutsche,

sehr geehrte Frau Scharf,


herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Ich hoffe, das eine neue Verhandlung in etwas qualifizierter Form stattfindet und für mich etwas erfolgreicher ist.

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass die durch uns finanzierten Verantwortlichen, in diesem Fall

ihre bereits aus dem Grundgesetz §1 Abs. 1 resultierende Verantwortung nicht verstanden haben (verstehen wollen!):

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

Sie missbrauchen ihre Macht auf allen Ebenen.

Nach meiner Auffassung hat der Polizist nicht nur unerlaubt Blaulicht und nachfolgend das Martinshorn eingeschaltet, sondern auch gegen §1 der StVO verstoßen:


§ 1 Grundregeln

1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Mit seinem Versuch, in einer Straßenenge (auf der B71 nach dem Übergang von der A14) mit Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h hat der Polizist bewusst einen schweren Verkehrsunfall in Kauf genommen. Bei dem zu dieser Zeit herrschendem Gegenverkehr hätte eine kleine Unebenheit auf der vielfach geflickten Straße oder ein Windstoß zu einem Verkehrsunfall führen können, der durch mein umsichtiges Verhalten ausgeschlossen wurde.

Lesen Sie einfach meine Web-Seite!


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher


Klein Ammensleben, 12. Februar 2019

<<<


Danach wurde mir in sehr aufwendiger Form ein Vertrag übermittelt. Ich musste feststellen, dass die effektive Möglichkeit der Übermittlung rechtswirksamer Vertragsunterlagen, die wir bereits in den achtziger Jahren realisiert und genutzt haben, in diesem Bereich offensichtlich noch immer nicht durchgesetzt wurde. Nach mehrfachen E-Mails ist es uns tatsächlich gelungen, diesen Vertrag elektronisch zu unterschreiben. Ich sah mich zu einer kurzen Bemerkung veranlasst:


Frau Sonne-Albrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin

Frau Gutsche

Frau Scharf

v. Jagow Rechtsanwälte GbR


Schadewachten 26

39576 Hansestadt Stendal

Telefon: +0049 39 31-79 43 86

Telefax: + 0049 39 31-71 62 90


Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


Sehr geehrte Frau Sonne,

sehr geehrte Frau Gutsche,

sehr geehrte Frau Scharf,


herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Es ist richtig begeisternd! So funktioniert „Zusammenarbeit!“ wobei die Frage steht, wer hier eigentlich wen bezahlt und wer seine Leistung und sein Wissen einbringen soll?


Ich hatte Ihnen bereits am 15. März 2019 geschrieben:

Zum ersten freue ich mich, dass „die Sache“ in Arbeit ist.

Ich habe Ihre Anlage Vollmacht (2).pdf so gut es mir möglich war, im Rechner „unterschrieben“. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir das originale .doc- bzw .odt-Schreiben übermitteln würden, dass ich dann problemlos im Rechner unterschreiben kann.“

Dann erübrigt es sich, dass ich bei Ihnen vorbeikomme. Das war ein Kompromissangebot, dass Sie offensichtlich nicht verstanden haben oder verstehen wollen.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher


Klein Ammensleben, 26. März 2019

<<<

Als ich überraschend das Urteil des OLG erhalten habe, kamen mir Zweifel an der Wirksamkeit der Arbeit der Rechtsanwältin und ich habe sofort das Urteil übermittelt:

Frau Sonne-Albrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin

Frau Gutsche

Frau Scharf

Frau Manuela Uhrhan

v. Jagow Rechtsanwälte GbR


Schadewachten 26

39576 Hansestadt Stendal

Telefon: +0049 39 31-79 43 86

Telefax: + 0049 39 31-71 62 90


Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


Sehr geehrte Frau Sonne,

sehr geehrte Frau Gutsche,

sehr geehrte Frau Scharf,

sehr geehrte Frau Urhhan,


als Anlage OLG_2019_04_15.pdf übermittle ich Ihnen die Entscheidung des OLG.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher



Klein Ammensleben, 15. April 2019

OLG_2019_04_15.pdf

<<<

Das Urteil ist deutlich. Es wurde nur mein Einspruch gewertet, den ich per E-Mail und über das Internet http://www.icsroscher.de/Innovation/Ministerin%20JG.htm übermittelt habe.

Der vereinbarte Einspruch durch die Rechtsanwältin Frau Sonne erfolgte offensichtlich nicht.

Da ich das Urteil akzeptieren musste, habe ich mich um die Erfüllung der Festlegungen bemüht und mich pflichtgemäß bei der Staatsanwaltschaft in Magdeburg angemeldet:


Frau Klotz

Rechtspflegerin

Staatsanwaltschaft Magdeburg

Breiter Weg 203-206

39104 Magdeburg

Tel.: (03 91) 6 06 0

Fax: (03 91) 6 06 47 31

www.sta-md.sachsen-anhalt.de

sta-md@justiz.sachsen-anhalt.de


Geschäftsnummer: 772 Js 25532/18 Vrs

Urteil 11 OWi 772 Js 25532/18 (980/18)


Sehr geehrte Frau Klotz,


herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12. 6. 2019. Ich war bereits auf der Polizeiwache in Wolmirstedt, um meine Fahrerlaubnis - jetzt leider auch „Führerschein?“ genannt – abzugeben. Der sehr freundliche Beamte hat mich jedoch an Sie verwiesen und ich hatte bereits den kommenden Dienstag, den 18. 6. 2019 gegen 10.00 Uhr für einen Besuch bei Ihnen eingeplant.

Meine Frau wird mich fahren, damit ich auch ohne Fahrerlaubnis gut nach Hause komme.


Ist der jetzt übliche Begriff „Führerschein?“ nicht rechtsradikal und faschistisch???


Ich würde gern mit einem kompetenten Vertreter Ihre Einrichtung sprechen:


1. Mein Einspruch gegen das Urteil vom 12. 11. 2018 war recht unqualifiziert. Sie finden es im Web unter:

www.ICSRoscher.de/Innovation/Ministerin%20JG.htm


Ich hatte die Rechtsanwältin:


Frau Sonne-Albrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin

v. Jagow Rechtsanwälte GbR

Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


beauftragt, mich zu vertreten und hatte ihr das Urteil rechtzeitig übermittelt. Auch das Urteil des OLG ist ihr bekannt, ohne dass sie reagiert!

Was diese Rechtsanwältin dann tatsächlich getan hat, ist für mich bis heute verborgen. Ich werde jedoch im Anschluss an den Besuch bei Ihnen auch bei ihr „vorbeischauen“.

Das erfolgte unmittelbar nach der Übergabe meiner Fahrerlaubnis am 18. 6. 2019 in der Kanzlei direkt neben der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsanwältin Frau Sonne war nicht anwesend und die anwesende Sachbearbeiterin Frau Scharf war nicht in der Lage, das Versäumnis schlüssig zu erklären.

<<

Dafür kam dann die „Rechnung“ in Höhe von 562,87 €, die ich sofort zurückgeschickt habe:

Frau Sonne-Albrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin

v. Jagow Rechtsanwälte GbR


Schadewachten 26

39576 Hansestadt Stendal

Telefon: +0049 39 31-79 43 86

Telefax: + 0049 39 31-71 62 90


Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


Sehr geehrte Frau Sonne,


Ihre Rechnung vom 26. 7. habe ich am 3. 8. 2019 erhalten und sende sie Ihnen als Anlage zurück.

Ich meine zum Ersten, dass die gesetzte Zahlungsfrist vom 5. 8. 2019 zu kurzfristig angesetzt ist.

Zum Zweiten ergab eine Prüfung der Unterlagen, dass mir zwar Ihr Einspruch vom 2. 4. 2019 vorliegt, die Wirkung für mich jedoch unbekannt ist und auch aus dem Urteil des OLG nicht hervorgeht.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Günther Roscher


Klein Ammensleben, 5. August 2019


<<<

Ich erstatte Anzeige gegen


Frau Sonne-Albrecht

Rechtsanwältin Fachanwältin

v. Jagow Rechtsanwälte GbR


Schadewachten 26

39576 Hansestadt Stendal

Telefon: +0049 39 31-79 43 86

Telefax: + 0049 39 31-71 62 90


Breiter Weg 202

39104 Magdeburg

Telefon 0 39 1.56 93 99-0

Telefax 0 39 1.56 93 99-22

http://www.jagowjur.de/

info@jagowjur.de


wegen der mangelhaften Vertretung in der Sache 11 Owi 980/18 (772 Js 25532/18)



Dr. Günther Roscher


Klein Ammensleben, 6. August 2019


ICS Dr. G. Roscher GmbH

Dr.-Ing., Dipl.-Math. Günther Roscher

CEO

Am Kirchberg 6

D - 39326 Klein Ammensleben

Tel.: +49 39 202 52 12 6

Fax: +49 39 202 52 12 8

www.ICSRoscher.de

webmaster@ICSRoscher.de


Home_ICS

Home Innovation

Partner

Unser Weg

Impressum